Ruminarium

Zurschausstellung meiner Grübeleien


Exekutive und Nazis – Ein Gedankenspiel

Ja, heute waren wieder viele hunderttausend Menschen am Reichstag. Menschen mit guter Gesinnung, Menschen mit Angst. Wir auch wieder.

Beim Anblick der überall postierten Polizisten kam mir mal wieder – nicht zum ersten Mal – ein Gedanke:

Wie würden sich Polizei und Militär wohl verhalten, würden die Nazis tatsächlich etwas zu sagen bekommen?

Symbolfoto vom letzten Mal

Ehrlicherweise erschreckt mich dieser Gedanke noch viel mehr als die bloße Vorstellung von Nazis im Parlament. Die eigentliche Gefahr für das Volk ging nie von den paar Hanseln aus, die meinten, irgendetwas befehlen zu können – die eigentliche Gefahr kam immer von Leuten mit den Waffen, die legitimiert waren, diese Befehle auszuführen.

Dass es beängstigende Strömungen in den entsprechenden Organen gibt, ist nicht erst seit gestern bekannt (bspw. klick, klick und klick). Würde sich unsere existierende Exekutive klar menschenfeindlichen Befehlen widersetzen oder würde sie sie blind oder gar mit Freude ausführen?

Bei Demos ist sie zur Neutralität verpflichtet, deswegen kann man nicht davon ausgehen, dass es etwas zu bedeuten hat, wenn sich die Polizei beispielsweise nicht klar positioniert. Allerdings fände ich es wirklich beruhigend, wenn man sicher wüsste, dass unser demokratisches System der Gewaltenteilung hier so gut funktionieren würde, wie es einmal gedacht war: Dass Legislative und Exekutive auch wirklich derart getrennt ist, dass sich die Exekutive das Recht herausnehmen darf, im Zweifelsfall „Nein!“ zu sagen. Um sich stets auf die Seite der Menschlichkeit stellen und das Volk schützen zu können, und nicht dessen noch so demokratisch gewählte Vertreter.

Und immer wieder stellt sich mir die Frage: Ab wann gilt eigentlich der 4. Absatz des Art. 20 GG?

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

– Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20

Und ab wann würde die Exekutive solchen einen Widerstand gewähren lassen, sich womöglich anschließen, sie vielleicht sogar anführen? Wäre eine demokratische Wahl einer offensichtlich undemokratischen Partei bereits Anlass genug? Müsste die ihre verachtenswerten Ankündigungen erst wahr machen? Oder würde legitimierter Widerstand in Wahrheit nie funktionieren?

Ich weiß das alles nicht. Ich bin kein Jurist. Und ich habe keinen Einblick in die realen Vorgänge von Polizei und Bundeswehr. Aber ich habe Angst vor Menschen mit Waffen und der damit automatisch verbundenen Macht dieser vermeintlich Stärkeren. Ich habe Angst davor, dass gerade die Institutionen, die zu unser aller Schutz existieren sollten, sich gegen uns stellen könnten, wenn es einen entsprechenden Befehl gäbe. Gibt es eigentlich auch nur einen dokumentierten Fall, wo diese Institutionen einen Befehl der Politik schon einmal infrage gestellt oder gar verweigert haben? Würde das jemals passieren?



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